Staatliche Anerkennung
Die Absolventen/-innen der drei Bachelor-Studiengänge am Fachbereich Sozialwesen erhalten auf gesonderten Antrag die Staatliche Anerkennung.
Grundlage der staatlichen Anerkennung ist das Brandenburgische Sozialberufsgesetz.
Hier die Hinweisblätter für die jeweiligen Studiengänge:
